Das Verbot des rechtsextremen "Freien Netzes Süd" steht seit Dienstag vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof auf dem Prüfstand. Im Sommer 2014 hatte das bayerische Innenministerium das FNS mit der Begründung verboten, es handele sich dabei um eine Ersatzorganisation der bereits 2003 verbotenen "Fränkischen Aktionsfront". Dagegen haben nun 41 Mitglieder des Neonazi-Netzwerks Klage erhoben. Eine Entscheidung will der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in der kommenden Woche verkünden.