Weil er für die Kalbsleber nicht den richtigen Preis an der Kasse zahlte, ist ein Mann vom Münchner Amtsgericht zu einer Rekordgeldstrafe von 208.000 Euro verurteilt worden. Der 58-Jährige war bei dem Diebstahl in einem Supermarkt erwischt worden, wie das Gericht mitteilte. Der Mann gab zu, bereits zum vierten Mal in dem Monat Kalbsleber in eine Obsttüte umgepackt zu haben, um sie an einer Selbstbedienungskasse als billigeres Produkt abzurechnen. Laut Gericht verfügt der Mann über monatliche Einkünfte von mindestens 24.000 Euro. Dies legte der Richter bei der Bemessung der Geldstrafe zugrunde.