Inhaltlich aber habe sie alle Möglichkeiten als Justizministerin ausgeschöpft: Sie habe einen neuen psychiatrischen Gutachter ins Spiel gebracht und die Staatsanwaltschaft im November angewiesen, wegen Zweifeln am Urteil zur Einweisung Gustl Mollaths eine Wiederaufnahme des Verfahrens zu beantragen. Das laufe noch - "Begnadigungen kommen erst danach in Frage", sagte Merk. Der Respekt vor der Justiz gebiete es, das Ergebnis abzuwarten, aber: "Wir erwägen alles."