Stuttgart/Aachen - Im „Sachsenspiegel“, dem wohl ältesten deutschen Rechtsbuch, heißt es an einer Stelle, dass ein wegen Raub oder Diebstahl Beschuldigter drei Möglichkeiten habe, seine Unschuld zu beweisen: „das heiße Eisen zu tragen, bis zum Ellbogen in einen Kessel mit siedendem Wasser zu greifen oder sich gegen einen Kämpen zu wehren“.
Justiz im Mittelalter Gott als Richter
Theodor Kissel 20.08.2021 - 15:00 Uhr