Richter: "Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen"
Richter Schüttpelz sieht rechtlich vor allem ein Dilemma. "Wir müssen irgendwo eine Grenze ziehen. Nur wo?" Die bekannten Adidas-Streifen seien einem Großteil der deutschen Bevölkerung bekannt. Verbraucher würden deshalb jedoch auch schnell erkennen, wann es sich eben nicht um Adidas handle. Dennoch stehe bekannten Marken rechtlich ein größerer Schutz zu. Im Hinblick auf die beanstandeten Hosen kündigte er an, im Einzelfall zu entscheiden, ob diese möglicherweise zu nah dran am Adidas-Design und damit zu beanstanden seien - oder nicht. Dafür brauche man jedoch etwas Zeit, sagte der Richter zum Ende der Verhandlung.
In der Vergangenheit hatte es wegen der Streifen wiederholt Rechtsstreitigkeiten gegeben. Im Jahr 2019 unterlag Adidas vor dem Gericht der Europäischen Union. Dieses hatte entschieden, dass die drei Streifen von Adidas nicht in jeder Form und Ausführung markenrechtlich geschützt seien. Ein Jahr zuvor errang Adidas einen Erfolg. Hintergrund war damals der Versuch eines Wettbewerbers, Schuhe mit zwei parallelen Querstreifen beim EU-Markenamt schützen zu lassen. Einen Streit mit Nike gab es bereits im Jahr 2005. Damals setzte Adidas durch, dass Hosen-Modelle des US-Unternehmens mit einer Zwei-Streifen-Kennzeichnung die Markenrechte verletzen und nicht mehr verkaufen werden dürfen.