Per Verfassungsbeschwerde will der Nürnberger Rechtsanwalt Rainer Roth bei der Bundestagswahl 2017 auch im Freistaat Bayern die CDU wählbar machen.
Weil sich der Jurist Anfang September mit seinem Anliegen beim Bundeswahlleiter nicht durchsetzen konnte, hat er am Freitag das Verwaltungsgericht Frankfurt eingeschaltet. Sollte er das Gericht überzeugen, könnte es den Antrag direkt beim Bundesverfassungsgericht zur Entscheidung vorlegen. Ansonsten will Roth selbst Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einreichen.
dpa