Bayreuth/Hof/Coburg - Gärtnereien, Baumärkte, Blumenläden, Friseure: Sie sehen Licht am Ende des Corona-Tunnels – und dürfen ab 1. März in Bayern öffnen, unabhängig davon, ob der Sieben-Tage-Inzidenzwert unter die Marke von 35 gesunken ist. Doch ein Großteil des Einzelhandels bleibt weiterhin der zwischen Bund und Ländern vereinbarten Schwellenwert-Regelung unterworfen.