Plätzchen und Pralinen: Was Müllmänner, Postboten und Krankenschwestern annehmen dürfen Geldgeschenke sind nicht erlaubt

Von Norbert Heimbeck
Pralinen und Plätzchen als Weihnachtsgeschenk sind erlaubt. Ansonsten gibt es strenge Regeln, welche Präsente städtische Angestellte, Postboten und Krankenschwestern annehmen dürfen. Foto: red

Ist ein Seidla Bier schon Bestechung? Oder ein Zehn-Euro-Schein für die Kaffeekasse der Abteilung? Was früher eine Selbstverständlichkeit war – eine Aufmerksamkeit zu Weihnachten – stellt Mitarbeiter der Verwaltung und des öffentlichen Dienstes heute vor Probleme: Sie dürfen nur Präsente von geringem Wert annehmen, Geldgeschenke sind für Mitarbeiter der Stadt Bayreuth sogar ganz und gar tabu.

 
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Weihnachten und Jahreswechsel sind für viele Menschen Anlass, sich bei denen zu bedanken, die das ganze Jahr über eher unauffällig ihren Dienst verrichten: Postboten und Müllmänner sind bei Wind und Wetter unterwegs, Straßenkehrer klauben zusammen, was gedankenlos fallen gelassen wird. Auch Krankenschwestern und -pfleger sind im Regelfall immer dann fleißig, wenn andere Menschen Freizeit haben oder feiern dürfen. Dankbare Patienten möchten auch sie zum Weihnachtsfest mit einem Geschenk für ihre Dienste belohnen. Was den Schenkern meist nicht bewusst ist: Sie können mit ihren gut gemeinten Gaben die Empfänger in Gewissensbisse stürzen – wenn Präsente nämlich einen bestimmten Wert überschreiten, müssen sie abgelehnt werden.

Unter dem durchaus bedrohlich klingenden Begriff Anti-Korruptions-Richtlinie regelt etwa die Stadt Bayreuth für ihre Bediensteten den Umgang mit Geschenken. Die Müllwerker dürfen demnach lediglich Sachzuwendungen im Wert von höchstens zehn Euro annehmen, Bargeld und Gutscheine müssen sie zurückweisen. Bernd Sellheim, als Leiter des Stadtbauhofes auch Chef der Müllmänner, sagt: „Gegen ein Dankeschön hat niemand etwas. Aber die Regeln für Geldgeschenke sind eindeutig.“

Geschenke annehmen geht nicht

Die Anti-Korruptions-Richtlinie der Stadt gilt seit 1. November 2012. Und darin steht geschrieben, dass Geldgeschenke grundsätzlich nicht angenommen werden dürfen, sagt Sellheim. Kompliziert wird es, wenn jemand eine Weihnachtskarte in einen Umschlag steckt und zusätzlich einen Geldschein hineinlegt. Sellheim: „Unsere Leute müssen das entweder gleich zurückgeben oder sie bringen es in die Dienststelle und wir schicken es dann an den Spender zurück.“ Das ist nicht unbedingt schön und kann bei den Bürgern, die eigentlich nur nett sein wollten, Unverständnis auslösen.

Am wenigsten Probleme gibt es mit Sachgeschenken, die gerne selbst gemacht sein dürfen: Eine Tüte mit Plätzchen nach Omas Rezept oder ein selbstgebackener Christstollen sind ebenso unverfänglich wie zum Beispiel eine Flasche Bier – das dürfen die Männer in Orange annehmen, aber erst nach Feierabend trinken.

Die Deutsche Post ist ein bisschen großzügiger, was Geschenke für die Zusteller angeht: Gaben im Wert von bis zu 25 Euro sind erlaubt, heißt es aus der Münchner Pressestelle des Konzerns. Geschenke wie selbst gebackene Plätzchen oder eine Schachtel Pralinen sind auch hier unverfänglich.

Mitarbeiter des Klinikums dürfen nur Wertgeschenke bis zu 15 Euro annehmen

Während sich die meisten Menschen einfach nur freuen, wenn ihr Müll abgeholt und die Post an die Tür geliefert wird, ist die Beziehung zwischen Krankenschwester und Patient um einiges intensiver. Wie mit Geschenken umzugehen ist, hat deshalb das Klinikum Bayreuth ebenfalls exakt geregelt. Pressesprecherin Christiane Fräbel erklärt: „Wir freuen uns immer sehr über Lob und Anerkennung von unseren Patienten – das muss nicht immer monetär zu beziffern sein“. Wer trotzdem etwas schenken will, sollte beachten: „Grundsätzlich dürfen alle Mitarbeiter der Klinikum Bayreuth GmbH keine finanziellen Zuwendungen oder Sachleistungen annehmen“. Für Weihnachtspräsente und andere einmalige Zuwendungen gilt eine Wertgrenze von 15 Euro. Fräbel: „Manche Patienten drücken ihren Dank aus, indem sie nach der Behandlung dem Personal Geld schenken. Dieses Geld wird grundsätzlich in die Kaffeekasse oder Gemeinschaftskasse gegeben und nicht an einzelne Mitarbeiter ausgezahlt“.

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