Das „Einverständnis-Gesetz“ legt fest, dass beide Partner ausdrücklich und erkennbar mit Geschlechtsverkehr einverstanden sein müssen. Alles andere wird als Vergewaltigung gewertet. Noch immer wird allerdings diskutiert, wie die neue Regelung vor Gericht gewertet werden kann - und was als verbale oder nonverbale Zustimmung gilt.