München - Schülerinnen und Schüler, die wegen verweigerter Corona-Tests nicht am Unterricht teilnehmen können, werden in Bayern mit sofortiger Wirkung ähnlich wie „Schulschwänzer“ behandelt. Nach einem Beschluss des Ministerrats vom vergangenen Dienstag, der den Schulen am Freitag per kultusministeriellem Schreiben (KMS) zugegangen ist, verletzen sie die Schulpflicht und ihre Eltern die Pflicht, sie regelmäßig zum Unterricht zu schicken. Möglich sind damit Ordnungsmaßnahmen und die Verhängung von Bußgeldern, wobei die Konsequenzen vom jeweiligen Einzelfall abhängen.