Im Feriendorf darf man auch fest wohnen

Von Dieter Jenß
Das Feriendorf Obernsees wächst und wächst. In Zukunft können Besitzer einer Ferienimmobilie dort auch dauerhaft wohnen. Dies betrifft aber nur die Straße Truppachtalblick und den Sanddornweg. 
Foto: Dieter Jenß Foto: red

Das Feriendorf Obernsees wächst und wächst. Weithin sichtbar ist die Zunahme der neuen Ferienhäuser zu registrieren. Seit dem Bau der ersten Häuser im Spätherbst 2015 entstanden bisher 40 Gebäude, einschließlich sechs Doppelhäuser. Das nach wie vor große Interesse veranlasste jetzt allerdings den Investor, die Schürgers-Hilhorst GmbH aus Selfkant, eine Nutzungserweiterung anzustreben.

 
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Denn es zeigte sich, dass Interessenten Häuser langzeitig gewerblich vermieten, erwerben und zu einem späteren Zeitpunkt als Alterswohnsitz selbst nutzen möchten.

Dem stand bisher allerdings die Bauleitplanung der Gemeinde Mistelgau im Wege, wie Bürgermeister Karl Lappe in der jüngsten Gemeinderatssitzung ausführte. Im Bebauungsplan ist die Rede von „Ferienhausgebiet“. Ein Wohngebiet zum Dauerwohnen ist bisher nicht eingeplant gewesen.

Allerdings verkaufte der Investor auch Ferienhäuser in der Annahme, dass die Käufer als Eigentümer dort gegebenenfalls auch ihren einwohnermelderechtlichen Hauptwohnsitz oder einzigen Wohnsitz nehmen können.

Gemeinderat schafft Abhilfe

Der Gemeinderat schaffte nunmehr Abhilfe: Er beschloss, künftig einen dauerhaften Wohnsitz in der Straße Truppachtalblick und im Sanddorfweg zu ermöglichen. Die entsprechenden Planunterlagen wurden von der durch den Investor beauftragten Ingenieurgesellschaft für Bauwesen Heisterkamp und Lerch aus Regensburg vorgelegt.

In der Begründung dazu führt das Büro aus, „dass durch die Änderung in Teilbereichen der Bebauung mit zum dauerhaften Wohnen genehmigten Ferienhäusern ein Wohlbefinden für touristische Kurzzeitbesucher erzeugt werden kann. Durch ganzjährig bewohnte Einheiten wiederum ist eine Kontinuität an Leben und somit die Bilder einer heimat- und kulturell bezogenen Lebensqualität gegeben. Besonders bei saisonal bedingt schwachen Zeiten, generiert sich hierdurch ein lebendiges Dorf“.

Zusammenfassend stellt das Büro bei der Begründung der Änderung des Bebauungsplanes fest, „dass der touristische Charakter und die ortsplanerische Geschlossenheit der Entwicklung als Ferien- und Erholungspark auf Grund der durch den Investor vorgegebenen Bebauung und Typentreuheit der Ferienhäuser weiter gegeben ist“.

Zäune bleiben verboten

In der Diskussion im Gremium legte Jörg Ebert (MBG) wert auf die Feststellung, dass wie bisher keinerlei Einzäunung der einzelnen Grundstücke erfolgen darf. Mit Ausnahme im Sanddornweges für elf Häuser, so die Einschränkung des Bürgermeisters: „Dies haben wir ausdrücklich beschlossen.“ Grundsätzlich gilt, so Lappe, die ursprünglich mit dem ersten Bebauungsplan getroffene Festlegung, wonach keine Zäune errichtet werden. Anders sieht es Hans Sturm (SPD): „Wir sollten eine Einzäunung nicht von vorneherein verbieten.“

„Ich bleibe bei meiner Meinung“, so CSU-Fraktionssprecher Joachim Bursian: Er ist gegen jegliche Wohnsitznahme im Feriendorf, deshalb wird er gegen die Änderung des Bebauungsplanes stimmen. „Wir sollten“, hielt Bürgermeister Lappe dagegen, „den Investor, der viele Millionen Euro bisher in das Feriendorf investiert hat, entgegenkommen. Durch eine Nutzungserweiterung bieten sich für ihn deutlich bessere Verkaufsmöglichkeiten. Zudem tun uns als Gemeinde feste Wohnsitze im Feriendorf nicht weh“. Eigentlich waren wir gegen dauerhaftes Wohnen, so zweiter Bürgermeister Heinrich Richter (CSU), trotzdem sollte dies jetzt vertretbar sein. Bis auf Joachim Bursian stimmte das Gremium der Änderung zu.

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