Die Patientin ist irritiert: Bei ihrem Besuch beim Frauenarzt im März wurde sie von den Mitarbeitern der Praxis zur Ultraschalluntersuchung ihrer Eierstöcke gebeten – eine typische individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL genannt: „Ohne das Arztgespräch abzuwarten, und damit die medizinische Notwendigkeit, wurde mir das Formular zur Unterschrift und damit die Einwilligung der Kostenübernahme vorgelegt“, berichtet sie auf dem Internetportal „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen, auf dem sich Patienten über zweifelhafte oder zu Unrecht abgerechnete Privatzahlerleistungen beschweren können. „Ich habe die Unterschrift verweigert, weil ich erst das Gespräch mit der Ärztin abwarten wollte.“
IGeL-Leistungen Welche Untersuchungen tatsächlich Sinn machen
Regine Warth 27.04.2023 - 11:00 Uhr