Die Patientin ist irritiert: Bei ihrem Besuch beim Frauenarzt im März wurde sie von den Mitarbeitern der Praxis zur Ultraschalluntersuchung ihrer Eierstöcke gebeten – eine typische individuelle Gesundheitsleistung, kurz IGeL genannt: „Ohne das Arztgespräch abzuwarten, und damit die medizinische Notwendigkeit, wurde mir das Formular zur Unterschrift und damit die Einwilligung der Kostenübernahme vorgelegt“, berichtet sie auf dem Internetportal „IGeL-Ärger“ der Verbraucherzentralen, auf dem sich Patienten über zweifelhafte oder zu Unrecht abgerechnete Privatzahlerleistungen beschweren können. „Ich habe die Unterschrift verweigert, weil ich erst das Gespräch mit der Ärztin abwarten wollte.“