Am 1. Februar ist es soweit: Bei Überweisungen oder Lastschriftverfahren gelten nicht mehr die Kontonummer und die Bankleitzahl. Verbraucher müssen ab diesem Tag stattdessen die 22-stellige International Bank Account Number – kurz Iban – angeben. Darauf weist der Bundesverband deutscher Banken hin. Aber was bedeutet das in der Praxis? Fragen und Antworten lesen Sie auf www.nordbayerischer-kurier.de.