Über den folgenschweren Kopfstoß eines Schäferhundes verhandelt am Mittwoch das Oberlandesgericht München. Der Vierbeiner war aus dem Auto seiner Besitzerin auf einen Bekannten zugesprungen und mit seinem Kopf gegen den des Mannes geprallt, als dieser sich gerade die Schnürsenkel zuband. Dabei wurde die Zahnbrücke des Klägers nach innen gedrückt, der Befestigungszahn brach ab. Der Verletzte verlangte die Wiederherstellungskosten von etwa 5.500 Euro und 1.500 Euro Schmerzensgeld.