Dies hat die Vertreterversammlung des LVBI, bestehend aus 74 Kreisvorsitzenden, bei ihrer Tagung am Wochenende in Hof beschlossen. Gegen den Beschluss kann die Betroffene nun innerhalb einer bestimmten Frist noch Widerspruch einlegen. Wie bereits ausführlich berichtet, wird Seehaus-Arnold vorgeworfen, den Verband öffentlich einer schlechten Arbeit bezichtigt zu haben - und das mehrfach.