Das sagt Bürgermeister Holger Bär: "Ich bin natürlich erleichtert, dass unsere Beschlüsse im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts rechtmäßig gefasst wurden. Für den Bereich des Hinteren Goldberges – aber auch für alle weiteren „weißen Flecken“, also Bereiche, die nach dem Durchlaufen des Bayerischen Förderprogrammes noch unter 30 Mb verbleiben - liegt meine Hoffnung in der Teilnahme am Bundesprogramm Breitband, für welches Förderquoten von bis zu 90 Prozent gelten. Hierfür wurde von Seiten des Landkreises Bayreuth bereits die Ausschreibung der Planungsleistungen - landkreisweit - vorgenommen."
Betroffene unzufrieden
Die Menschen vom hinteren Goldberg, vertreten durch Heike Jablonsky, sind mit der Antwort des Landratsamtes auf die Dienstaufsichtsbeschwerde absolut unzufrieden: Der Inhalt des Stadtratsbeschlusses sei "umgeschrieben" worden und inhaltlich gar nicht geprüft worden. Die Behörde habe festgestellt, dass Fehler gemacht wurden: "Seit wann bleiben diese folgenlos?" Ebenso wie der festgestellte Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Wenn sich die Kommune einer "freiwilligen Aufgabe" stelle, müsse sie dies für alle Bürger tun, und nicht willkürlich entscheiden, wer teilhaben dürfe und wer nicht, schließlich zahlten ja auch alle Bürger Steuern. Auch widersprechen die Goldbergler der Ansicht des Landratsamtes, dass die nachträgliche Aufnahme ihrer Anwesen in das Erschließungsgebiet nicht möglich gewesen wäre. "Am irritierendsten ist ja die Tatsache, dass das Landratsamt darauf verweist, das die Stadt Goldkronach an der weiteren Breitbanderschließung arbeitet, der Bürgermeister behauptet, dieses würde das Landratsamt Bayreuth tun. Wie glaubwürdig sind denn derartige Aussagen?" Zumindest daraf gibt es eine einfache Antwort: Die Kommunen melden ihre "weißen Flecken" an den Landkreis, der damit in die Bewerbung für das Förderprogramm des Bundes geht. Kommt es zum Zuschlag und zur Umsetzung, sind wieder die einzelnen Kommunen zuständig.