Goldberg: Streit um schnelles Internet

Von Andreas Gewinner
Die Menschen vom Hinteren Goldberg fühlen sich ungerecht behandelt. Anders als ursprünglich geplant, sollen sie vorerst kein schnelles Internet bekommen. Auch das Landratsamt will ihnen nicht beispringen. Foto: Andreas Harbach Foto: red

Während  die Bewohner des Hinteren Goldbergs bei Brandholz weiter auf schnelles Internet warten, hat das Landratsamt auf eine Dienstaufsichtsbeschwerde der UBL im Stadtrat gegen Bürgermeister Holger Bär geantwortet. Eine Antwort, die Bär teils entlastet, teils rügt. Und die weitere Fragen aufwirft.

 
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Darum geht es: Der Stadtrat Goldkronach hat im November 2014 das Erschließungsgebiet für schnelles Internet im Rahmen des Förderprogramms des Freistaats festgelegt. Dabei war auch der ganze Stadtteil Brandholz - also auch der Goldberg - Teil des Gebiets. Als das Planungsgebiet bereits festgezurrt war, stellte sich heraus, dass ein kleiner Teil von Brandholz (hinterer Goldberg, zehn Haushalte) nicht enthalten war, aus Gründen, die nicht restlos geklärt sind, möglicherweise veranlasst vom Planungsbüros, das die Stadt beauftragt hatte, weil die veranschlagte Fördersumme nicht reichte. Dieser Fehler (oder: diese Änderung) blieb lange unbemerkt. Die Anwohner vom Hinteren Goldberg bestehen nun auf Umsetzung des Beschlusses vom November 2014, so wie er damals fiel, also inklusive Hinterer Goldberg. Die UBL wollte per Dienstaufsichtsbeschwerde bei Landratsamt unter anderem geklärt haben, ob der Stadtratsbeschluss korrekt umgesetzt wurde.

UBL hakt nach

Doch genau dies konnte das Landratsamt nach eigenen Angaben nicht prüfen: "Wenn ein Beschluss nicht korrekt oder unvollständig umgesetzt wird beziehungsweise umgesetzt werden kann, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob hierfür Gründe gegeben sind, denen ein rechtswidriges Verhalten zugrunde liegt", so Pressesprecher Michael Benz: "Dies konnte vorliegend durch das Landratsamt nicht erkannt werden." Dies reicht der UBL nicht. Sie sieht ihre Beschwerde nur teilweise beantwortet. Und hat schriftlich beim Landratsamt nachgehakt, so Stadtrat Michael Hofmann.

Zu spät informiert

Und "rechtswidrig" ist der Beschluss nach Einschätzung der Kreisbehörde nicht. Das Landratsamt fand aber auch Anlass für Kritik: "Obwohl bereits seit Mitte Juni 2015 bekannt war, dass die betroffenen Anwesen am Goldberg nicht in den Breitbandausbau fallen, wurden die Bürger hierüber erst am 8. Oktober und der Stadtrat am 4. November offiziell informiert. Diese zeitliche Verzögerung ist für das Landratsamt nicht nachvollziehbar", sie sei ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung der Stadt.

Auch die Umstände, unter denen es zu dem unerklärlichen Herausfallen des hinteren Goldbergs kam, hat sich das Landratsamt angeschaut, ohne zu einer restlosen Klärung zu kommen. Erst als die betroffenen Bürger vergangenen Juni nachgehakt hatten, wurde der Fehler erkannt. Dass die betroffenen Anwesen nicht im Erschließungsgebiet waren "wurde offenbar weder vom beauftragten Planungsbüro noch von der Stadtverwaltung Goldkronach selbst erkannt". Vieles deute darauf hin, dass es sich hier um einen "grundlegenden Planungsfehler" handle, der eventuell auf grobrastrigem oder kleinmaßstäblichem Kartenmaterial beruhe.

Kein Rechtsanspruch

Grundsätzlich stellt die Kreisbehörde aber auch fest: Die Menschen am hinteren Goldberg haben keinen Rechtsanspruch auf schnelles Internet oder bestimmte Übertragungsraten.

Das sagt Bürgermeister Holger Bär: "Ich bin natürlich erleichtert, dass unsere Beschlüsse im Rahmen des kommunalen Selbstverwaltungsrechts rechtmäßig gefasst wurden. Für den Bereich des Hinteren Goldberges – aber auch für alle weiteren „weißen Flecken“, also Bereiche, die nach dem Durchlaufen des Bayerischen Förderprogrammes noch unter 30 Mb verbleiben - liegt meine Hoffnung in der Teilnahme am Bundesprogramm Breitband, für welches Förderquoten von bis zu 90 Prozent gelten. Hierfür wurde von Seiten des Landkreises Bayreuth bereits die Ausschreibung der Planungsleistungen - landkreisweit - vorgenommen."

Betroffene unzufrieden

Die Menschen vom hinteren Goldberg, vertreten durch Heike Jablonsky, sind mit der Antwort des Landratsamtes auf die Dienstaufsichtsbeschwerde absolut unzufrieden: Der Inhalt des Stadtratsbeschlusses sei "umgeschrieben" worden und inhaltlich gar nicht geprüft worden. Die Behörde habe festgestellt, dass Fehler gemacht wurden: "Seit wann bleiben diese folgenlos?" Ebenso wie der festgestellte Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Wenn sich die Kommune einer "freiwilligen Aufgabe" stelle, müsse sie dies für alle Bürger tun, und nicht willkürlich entscheiden, wer teilhaben dürfe und wer nicht, schließlich zahlten ja auch alle Bürger Steuern. Auch widersprechen die Goldbergler der Ansicht des Landratsamtes, dass die nachträgliche Aufnahme ihrer Anwesen in das Erschließungsgebiet nicht möglich gewesen wäre. "Am irritierendsten ist ja die Tatsache, dass das Landratsamt darauf verweist, das die Stadt Goldkronach an der weiteren Breitbanderschließung arbeitet, der Bürgermeister behauptet, dieses würde das Landratsamt Bayreuth tun. Wie glaubwürdig sind denn derartige Aussagen?" Zumindest daraf gibt es eine einfache Antwort: Die Kommunen melden ihre "weißen Flecken" an den Landkreis, der damit in die Bewerbung für das Förderprogramm des Bundes geht. Kommt es zum Zuschlag und zur Umsetzung, sind wieder die einzelnen Kommunen zuständig.

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