Die Frau hatte joggen wollen und die nicht markierte Glaswand für einen Nebenausgang gehalten. Ein Schmerzensgeld hatte der Hotelbetreiber zunächst verweigert. Es bestehe keine Pflicht, die Scheibe zu kennzeichnen.
Glaswand - Design-Hotel zahlt 1250 Euro für gebrochene Nase
Redaktion 15.01.2013 - 19:59 Uhr