Glaswand - Design-Hotel zahlt 1250 Euro für gebrochene Nase

Ein Düsseldorfer Design-Hotel zahlt einem Gast 1250 Euro, der gegen eine bodentiefe Glasscheibe gerannt ist und sich die Nase gebrochen hat.

 
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Die Frau hatte joggen wollen und die nicht markierte Glaswand für einen Nebenausgang gehalten. Ein Schmerzensgeld hatte der Hotelbetreiber zunächst verweigert. Es bestehe keine Pflicht, die Scheibe zu kennzeichnen.

"Falsch", sagte jedoch Amtsgerichtssprecher Mihael Pohar und verwies auf die Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen. Darin heißt es für solche Gebäude: "Glastüren und andere Glasflächen, die bis zum Fußboden (...) herabreichen, sind so zu kennzeichnen, dass sie leicht erkannt werden können."

Beide Parteien einigten sich auf 1250 Euro Schmerzensgeld. Die für diesen Dienstag vorgesehene Verhandlung wurde abgesagt.

dpa

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