DHL
Legale oder illegale psychoaktive Substanzen und deren Konsum, der zu Verhaltensänderungen oder einem eingeschränkten Reaktionsvermögen führen kann, habe grundsätzlich nichts am Arbeitsplatz zu suchen, teilte der Logistikkonzern DHL Group mit.
Henkel
Für den Konsumgüterkonzern Henkel gehört Cannabis zu Rauschmitteln und dürfe aus diesem Grund, genauso wie Alkohol und andere Substanzen, nicht am Arbeitsplatz konsumiert werden.
Eon
Der Energieversorger Eon verweist auf eine Betriebsvereinbarung, in der es heiße: "Nach dem Konzept der Punktnüchternheit soll am Arbeitsplatz konsequent auf Alkohol und andere Suchtmittel verzichtet werden." Wer unter dem Einfluss von Suchtmitteln steht, sei nicht mehr imstande, seine Arbeit gefahrenfrei auszuüben und dürfe diese deshalb nicht fortführen. Die entsprechende Führungskraft sei dazu verpflichtet, einzugreifen.
Deutsche Telekom
Der Umgang mit Süchten sei Bestandteil des betrieblichen Gesundheitsmanagements, teilte die Deutsche Telekom mit. Es bestünden Betriebsvereinbarungen zum Umgang mit Suchtmitteln, die nun mit Blick auf erforderliche Anpassungen überprüft würden.
Infineon
Auch der Chiphersteller Infineon verwies auf eine Betriebsvereinbarung. Demnach seien alle Beschäftigten verpflichtet, nach bestem Wissen und Gewissen für Gesundheit und Sicherheit am Arbeitsplatz zu sorgen. Mitarbeitende dürften sich nicht durch den Konsum von Alkohol, Drogen oder anderen berauschenden Mitteln in einen Zustand versetzen, der sie selbst oder andere gefährden kann.