- "Ja, ich gestatte, dass nach der ärztlichen Feststellung meines Todes meinem Körper Organe und Gewebe entnommen werden";
- "Ja, ich gestatte dies, mit Ausnahme folgender Organe/Gewebe";
- "Ja, ich gestatte dies, ich möchte jedoch nur bestimmte Organe/Gewebe zur Spende freigeben";
- "Über ja oder nein soll dann folgende Person entscheiden";
- "Nein, ich widerspreche der Entnahme von Organen oder Geweben".
Einträge kann man ändern oder löschen. Generell gilt für Erklärungen, ob auf Papier oder digital: Es gilt immer die jüngste.
Wie funktioniert das Register technisch?
So einfach wie beim Online-Shopping läuft es mit dem amtlichen Register nicht. Um Einträge machen zu können, braucht man in der ersten Phase einen Personalausweis im Scheckkartenformat mit aktivierter Online-Funktion - laut Bundesinnenministerium waren davon Ende 2022 geschätzt 51,4 Millionen im Umlauf. Haben muss man auch ein NFC-fähiges Smartphone oder Tablet zum drahtlosen Datenaustausch oder ein Kartenlesegerät für Computer. Die Daten liegen auf einem Server in Deutschland, wie es beim Bundesinstitut heißt. Authentifizierungsverfahren sicherten, dass nur die erklärende Person und berechtigtes Klinikpersonal auf Einträge zugreifen können.
Wie ist überhaupt die Lage bei Organspenden?
Im vergangenen Jahr haben 965 Menschen nach ihrem Tod ein Organ oder mehrere Organe gespendet. Das waren 96 mehr als nach einem starken Einbruch 2022, wie die koordinierende Deutsche Stiftung Organtransplantation bilanzierte. Zugleich standen aber knapp 8400 Menschen auf den Wartelisten für eine Transplantation. Die Zahl der entnommenen Organe stieg um 8,1 Prozent auf 2877, nämlich 1488 Nieren, 766 Lebern, 303 Herzen, 266 Lungen, 52 Bauchspeicheldrüsen und zwei Därme. Damit Organspenden überhaupt infrage kommen, müssen zwei Fachärzte unabhängig voneinander den vollständigen und unumkehrbaren Ausfall des Großhirns, des Kleinhirns und des Hirnstamms bestätigen, also den Hirntod.
Wie geht es weiter?
Inwiefern das neue Register bekannt und genutzt wird, muss sich zeigen. Laut einer Umfrage des Meinungsforschungsinstituts YouGov befürworten es 71 Prozent. Eine Entscheidung auf jeden Fall ins Register eintragen wollen 25 Prozent, zumindest eher Ja sagten 31 Prozent. Eher Nein sagten 13 Prozent, auf keinen Fall 10 Prozent. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz monierte indes, dass eine im Gesetz festgelegte bürgernahe Eintragungsoption fehlt: direkt in den Ausweisstellen. In keinem Passamt stünden datenschutzsichere Computerterminals dafür. Pläne, dies umzusetzen, gibt es nicht, da der Aufwand groß und der Ertrag gering wäre, wie Lauterbach sagte.
Was ist mit den generellen Regeln für Organspenden?
Die grundsätzliche Diskussion heizte Lauterbach gleich wieder an. Denn mit dem 2020 beschlossenen Register-Gesetz wurde erneut bestätigt, dass Organspenden nur mit ausdrücklicher Zustimmung erlaubt sind. Die moderatere Reform setzte sich im Parlament gegen einen weitergehenden Vorstoß durch. Demnach sollten alle als Spender gelten, außer man widerspricht. Lauterbach hatte sich als Abgeordneter damals dafür eingesetzt - und nannte die Widerspruchslösung jetzt "alternativlos", um die Probleme zu lösen. Das Register wäre dafür eine "perfekte Vorbereitung", weil man einen Widerspruch dort verlässlich unbürokratisch registrieren könnte.