Der Angeklagte erschien mit gesenktem Kopf und verschränkten Armen vor Gericht. Minutenlang ließ er ein Blitzlichtgewitter über sich ergehen, ohne sein Gesicht zu verstecken. Oberstaatsanwalt Jürgen Branz las in seiner Anklage die Namen der 12 Toten und 89 Verletzten vor.
Für den Prozess sind sieben Verhandlungstage vorgesehen. Das Urteil soll am 5. Dezember verkündet werden. Die Höchststrafe für fahrlässige Tötung beträgt fünf Jahre.
Der Fahrdienstleiter war bereits am Unglückstag ins Visier der Ermittler geraten, blieb aber zunächst auf freiem Fuß. Erst nach dem Auslesen seiner Handydaten kam der Mann in Untersuchungshaft. Gut fünf Monate nach dem Unglück erhob die Staatsanwaltschaft Anklage.
Mehr als 20 Angehörige von Todesopfern sowie Verletzte nehmen als Nebenkläger am Prozess teil. Es gehe seinen Mandanten nicht darum, dass der Angeklagte die höchstmögliche Strafe bekomme, sagte der Nebenkläger-Anwalt Peter Dürr vor Prozessbeginn, der die Familie eines Todesopfers vertritt. «Es geht ihnen darum, dass so etwas nicht noch einmal vorkommen kann.»
dpa