Kinderpornografische Inhalte zu verbreiten – das ist kein Kavaliersdelikt. Der Gesetzgeber hat das Strafmaß angehoben. Aktuelle werden solche Taten als Verbrechen geahndet – mit einem Strafmaß von einem bis zu zehn Jahren. Die Härte der Strafverschärfung bekam jetzt ein 25-jähriger Mann zu spüren, der sich vor dem Schöffengericht Kulmbach verantworten musste.