Im Prozess um den versuchten Mord an einer Bewährungshelferin hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine Freiheitsstrafe von zwölf Jahren sowie die zeitliche unbegrenzte Unterbringung des Angeklagten Paul K. in der geschlossenen Psychiatrie gefordert. Man stehe hier vor „dem unglaublichen Martyrium einer jungen Frau“ sagte Staatsanwalt Marcus Groh in seinem Plädoyer. Wie berichtet, war der 35-jährige Paul K. im Mai des vorigen Jahres in die Wohnung der Frau im Landkreis Wunsiedel eingedrungen. Über Stunden demütigte und missbrauchte er seine Geisel. Als er schon die Tötung seines Opfers angekündigt hatte, gelang es ihr, sich aus ihren Fesseln zu befreien und nach dem Springmesser zu fassen, das Paul K. mitgebracht hatte. Nachdem sie ihren Peiniger niedergestochen hatte, gelang der jungen Frau die Flucht zu einer Nachbarin.