Die AfD feierte die Entscheidung dennoch als Sieg auf ganzer Linie. Die Vorsitzende der Bundestagsfraktion, Alice Weidel, forderte, BfV-Präsident Thomas Haldenwang solle "seinen Schlapphut nehmen und abdanken". Ihr Co-Vorsitzender Alexander Gauland kommentierte ihre Forderung mit den Worten: "Das muss der Innenminister entscheiden."
Parteichef Jörg Meuthen erklärte: "Die Entscheidung belegt eindrucksvoll, dass das Vorgehen des Bundesamtes für Verfassungsschutz und insbesondere seines Präsidenten Haldenwang nicht im Einklang mit den Prinzipien des Rechtsstaates steht." Damit sei die "politisch motivierte Instrumentalisierung" des Verfassungsschutzes gegen die AfD vorerst gescheitert.
Haldenwang hatte am 15. Januar in Berlin während einer Pressekonferenz erläutert, weshalb der Verfassungsschutz die AfD als "Prüffall" einstuft. Der Kölner Medienanwalt Ralf Höcker, der die AfD vertritt, erklärte: "Man kann ja vieles prüfen, aber man muss sich dabei nicht mit Scheinwerfern beleuchten und von einem Blasorchester begleiten lassen."
Eine Partei kann zum Prüffall werden, wenn die Behörden erste Anzeichen für extremistische Bestrebungen erkennen. Bei einem Prüffall ist eine Beobachtung mit V-Leuten oder anderen nachrichtendienstlichen Mitteln grundsätzlich nicht erlaubt.
Noch genauer anschauen werde sich seine Behörde in Zukunft den rechtsnationalen "Flügel" der AfD und die Nachwuchsorganisation "Junge Alternative", hatte Haldenwang damals erklärt. Diese Gruppierungen behandelt das BfV als "Verdachtsfall".
Gauland sagte mit Blick auf die Parteijugend und den "Flügel" des Thüringer AfD-Fraktionschefs Björn Höcke: "Wir werden uns juristisch auch in dem anderen Fall wehren, aber das bedarf längerer Vorbereitung." Höcke kommentierte den Beschluss des Kölner Gerichts mit den Worten, Haldenwang habe "auf diese Weise das Ansehen des gesamten Verfassungsschutzes ruiniert".
Der innenpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Mathias Middelberg sagte, das Urteil zeige, "dass die Hürden für ein Tätigwerden und konkret für öffentliche Äußerungen des Verfassungsschutzes gegenüber politischen Parteien zu Recht hoch sind". Gut sei, dass die Prüfung der AfD gleichwohl fortgesetzt werden könne.
Der FDP-Innenpolitiker Benjamin Strasser sagte: "Auch wenn der Verfassungsschutz sie nicht mehr so nennen darf: Die AfD bleibt ein Prüffall für die Demokratie."