Die Vespa steht für ein Lebensgefühl und für „Dolce Vita“. Jetzt bekommt sie auch den Status eines Kunstwerks. Ein Gericht in Turin sprach dem italienischen Kultroller besonderen Schutz zu. Bei der Vespa des Herstellers Piaggio handle es sich um Industriedesign, weshalb sie urheberrechtlich geschützt werden müsse, urteilten die Richter am Donnerstag. Vespa-„Klone“ einer chinesischen Firma dürften in Italien daher nicht vertrieben werden. Piaggio nannte das Urteil am Freitag „historisch“.