Der 46-Jährige war ursprünglich wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz angeklagt. Nach Ansicht der Richter sind Liquids aber Tabakerzeugnisse. Weil sie unzulässige Zusatzstoffe enthielten, sei der Handel nicht erlaubt. Der Mann hatte in 134 Fällen nikotinhaltige Flüssigkeiten aus China importiert, mit denen die E-Zigaretten gefüllt und danach rauchfrei konsumiert werden können. Richter Jörn Immerschmitt bestätigte zwar, dass die E-Zigarette eine "weniger schädliche Alternative zur Tabak-Zigarette" sei. Sie habe mit "Gesundheit" aber nichts zu tun.