Die Richter hoben damit eine Entscheidung der Stadt Lindau auf, die im Jahr 2007 den Bau einer Paintball-Halle verboten hatte. Das Spiel, bei dem zwei gegnerische Mannschaften mit farbigen Gelatine-Kugeln aufeinander schießen, simuliere "Tötungshandlungen", hatte die Stadt erklärt. Und dies widerspreche "dem durch den Schutz der Menschenwürde und den Schutz des menschlichen Lebens geprägten Wertesystem der deutschen Gesellschaft".