Lohnabzug fürs Autofahren und Fleisch essen? Was wie der wahrgewordene Albtraum für Kritiker einer vermeintlichen „Bevormundung“ durch die Politik klingt, ist beim VfL Osnabrück Realität. Der Fußball-Zweitligist aus Niedersachsen hat eine sogenannte Gemeinwohlklausel in die Arbeitsverträge seiner Mitarbeiter setzen lassen. Dabei soll der ökologische Fußabdruck eines jeden Mitarbeiters erfasst werden. „Die Kompensation erfolgt, indem der entsprechende monetäre Wert direkt vom Gehalt des Arbeitnehmers bzw. der Arbeitnehmerin abgezogen wird“, heißt es in der entsprechenden Mitteilung auf der Internetseite des VfL. Als „Schritt Richtung Enkeltauglichkeit“ wird das beworben.