An dieser Hürde ist nach Informationen der "Welt am Sonntag" in der Vergangenheit eine Referentin des Arbeitskreises Auswärtiges der AfD-Bundestagsfraktion gescheitert. Sie darf daher demnach nicht an Sitzungen des Auswärtigen Ausschusses teilnehmen und sicherheitsrelevante Dokumente lesen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz warnt deutsche Abgeordnete immer wieder vor Risiken der Spionage und Einflussnahme. Im Juli 2023 gab es etwa einen Hinweis des Inlandsgeheimdienstes an Politik und Verwaltung, in dem es um Methoden der Kommunistischen Partei Chinas zur Beeinflussung und Informationsbeschaffung ging.
BND will zu abgelehnter Bewerbung nichts sagen
Offiziell wollte sich der BND nicht zu der vergeblichen Bewerbung des mutmaßlichen Spions Guo als Mitarbeiter äußern. Ein Sprecher sagte, man nehme zu Angelegenheiten, die etwaige nachrichtendienstliche Erkenntnisse oder Tätigkeiten betreffen, grundsätzlich nicht öffentlich Stellung. Der Bundesnachrichtendienst berichte zu entsprechenden Themen insbesondere der Bundesregierung und den zuständigen, geheim tagenden Gremien des Deutschen Bundestages.
Die Generalstaatsanwaltschaft Dresden prüft in Zusammenhang mit möglichen Zahlungen aus Russland und China Ermittlungen gegen Krah. Die Vorermittlungen dienen der Prüfung, ob sich überhaupt ein Anfangsverdacht wegen eines strafbaren Verhaltens einer Abgeordnetenbestechung ergibt. Sollte sich ein Anfangsverdacht erhärten, könnte in der Folge ein förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet werden. Voraussetzung dafür wäre allerdings, dass das EU-Parlament, dem Krah angehört, zuvor dessen Immunität aufhebt. Krah selbst bestreitet jedes Fehlverhalten.