Vorwurf der Steuerhinterziehung
In dem Prozess müssen sich die ehemaligen DFB-Funktionäre Zwanziger, Wolfgang Niersbach und Horst R. Schmidt wegen des Vorwurfs der Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall verantworten. Sie sollen eine im April 2005 an den Weltverband FIFA erfolgte Zahlung in Höhe von 6,7 Millionen Euro in der Steuererklärung für 2006 unrechtmäßig als Betriebsausgabe deklariert und damit die Steuer für das WM-Jahr um rund 13,7 Millionen Euro verkürzt haben. Alle drei Angeklagten weisen den Vorwurf strikt zurück.
Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft handelte es sich bei der Überweisung an die FIFA um die verschleierte Rückzahlung eines Privatdarlehens in Höhe von zehn Millionen Schweizer Franken, das der verstorbene Franz Beckenbauer 2002 vom französischen Unternehmer Robert Louis-Dreyfus erhalten hatte.
Dieses Geld landete schließlich beim damaligen FIFA-Vizepräsidenten Mohamed bin Hammam, der später wegen Korruption lebenslang gesperrt wurde. Zu welchem Zweck die Summe von einem Beckenbauer-Konto nach Katar floss, ist bis heute unklar. Die Verhandlung wird am kommenden Montag fortgesetzt.