Für die Einäscherung gelten strenge Regeln Zahngold-Diebe haben im Bayreuther Krematorium keine Chance

Von Maximiliane Rüggeberg
Im Bayreuther Krematorium gelten strenge Regeln für den Umgang mit der Asche Verstorbener. Foto: dpa Foto: red

Ein Mitarbeiter eines Hamburger Krematoriums wühlt in der Asche eines Verstorbenen nach Zahngold und verkauft davon über Jahre insgesamt 31 Kilo. Der Chef erwischt ihn eines Tages, feuert den Mann und forderte Schadensersatz vor dem Bundesgericht. Könnte es auch im Bayreuther Krematorium zu einem solchen Rechtsstreit kommen?

 
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Nein, heißt es aus dem städtischen Tiefbauamt, das das Bayreuther Krematorium verwaltet. Der der Umgang mit dem Zahngold ist in der Stadt klar geregelt. Die Angehörigen unterzeichnen vorab ein Dokument. Damit erklären sich sich einverstanden, dass die gesamte Asche direkt nach der Einäscherung in einer Urne landet – mit allem, was der Verstorbene im Körper trägt, also auch dem Zahngold.

Erlös kommt Friedhofs-Unterhalt zugute

Es sei auch gar nicht möglich, das Gold zu entfernen, weil das Krematorium nicht über einen entsprechenden Metall-Abscheider verfügt, heißt es in der Stellungnahme des Tiefbauamtes. Die einzigen Objekte, die nach der Einäscherung entnommen werden, sind Prothesen wie zum Beispiel künstliche Hüftgelenke. Diese werden von einer Spezial-Firma abgeholt und weiter verarbeitet. Die Einnahmen aus diesem Verkauf, rund 600 Euro im Jahr, kommen dem Friedhofs-Unterhalt zugute.

Gerade in der Stadt sind die Feuerbestattungen beliebt, sagt Bestatter Micha Christer aus Speichersdorf. 80 bis 90 Prozent der Verstorbenen werden eingeäschert. „Bei uns auf dem Land ist das Verhältnis von Erd- und Feuerbestattungen hingegen 50 zu 50“, sagt Chister weiter. Er glaubt nicht, dass sich der Hamburger Fall auf das Verhältnis der Menschen in der Region zu den unterschiedlichen Bestattungsformen auswirken wird. „Da stehen ganz andere Sachen im Vordergrund, zum Beispiel die Kosten.“

So ist die Rechtslage

Die Angehörigen haben entsprechend der aktuellen Rechtslage ein „vorrangiges Aneignungsrecht“ der Metalle im Körper von Verstorbenen, sagt Oliver Wirthmann, Geschäftsführer des Kuratoriums Deutsche Bestattungskultur. Das heißt, sie können nach der Einäscherung die Herausgabe des Zahngolds verlangen. Die Kosten für das Aussortieren müssen sie selbst tragen.

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