Füchse: Umstrittene Fallenjagd

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Ein Fuchs auf einem Feld. Der Rotfuchs (Vulpes vulpes) ist in Mitteleuropa der einzige Vertreter der Füchse und daher meistens als "der Fuchs" schlechthin bekannt. Er ist in Europa der häufigste Wildhund. Archivfoto: Patrick Pleul/dpa Foto: red

Der Fuchs darf in Bayern bejagt werden. Nur nicht zur Setzzeit, weil dann Elterntiere verletzt werden könnten. Ein Jäger aus dem Landkreis Kulmbach scheint genau das bewusst in Kauf zu nehmen. Darum wurde er jetzt von der vom Verein Wildtierschutz Deutschland angezeigt.

 
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Auf den Fall aufmerksam machte die Wildtierschützer Gerlinde Mahr-Schwender aus der Gemeinde Thurnau, die sich auch an den Kurier gewandt hat. Sie hatte bereits im Jahr 2013 entdeckt, dass der Jäger Wildtiere mittels Kastenfallen anlockt. Ihr Vorwurf damals: Der Jäger habe lebende Vögel als Lockmittel in seinen Kastenfallen eingesetzt. In der Folge sei es zu einem Rechtsstreit zwischen dem Jäger und ihr gekommen, der zu ihren Ungunsten ausgegangen sei.

Elterntiere müssen verschont werden

Trotzdem beschäftigten sie die Lebendfallen weiter. Zuletzt habe sie die Kastenfallen Anfang März gesehen, obwohl Elterntiere bis Juni nicht bejagt werden dürften, so die Thurnauerin. Die Fallen seien eine Jagdmethode, mit der sich der Jäger strafbar mache. "Meiner Ansicht nach geht er bewusst die Gefahr ein, Elterntiere zu fangen." Die Fallenjagd sei auch unter Jägern umstritten. Ihrer Ansicht nach setzt sie die Tiere unnötig unter Stress. Weder das Fell noch das Fleisch der Füchse sei verwertbar, die Tiere würden wie eine Sache betrachtet, getötet und entsorgt. "Das macht mich einfach traurig."

Staatsanwaltschaft ermittelt

Leitender Oberstaatsanwalt Herbert Potzel von der Staatsanwaltschaft Bayreuth bestätigte auf Anfrage, dass die Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Bundesjagdgesetz eingegangen sei. "Das Verfahren liegt vor und die Ermittlungen laufen bereits." Der beschuldigte Msnn war für den Kurier am Mittwoch für eine 

Wie häufig muss sich die Polizei überhaupt mit Fallenjagd beschäftigen? Anne Höfer, Sprecherin der oberfränkischen Polizei, hat sich die Fälle bis 2014 angesehen. Höfer sagt: "Die Straftaten liegen im einstelligen Bereich." Teils sei es um Privatpersonen gegangen, die unberechtigt auf ihrem Grundstück Fallen aufgestellt hätten. Ganz selten seien es Jagdberechtigte, gegen die ermittelt werde. "Es ging um meistens um verletzte Tiere mit Spuren von Fallen oder Fallen am Körper, zum Beispiel Greifvögel, Katzen oder Hunde." Jedoch gebe es oft wenig Ansätze für die Ermittler, das zurückzuverfolgen. Erst jetzt war ein Hase in eine illegale Falle geraten, wie im Polizeibericht gemeldet.

Ausnahme: Setz- und Brutzeiten

Lovis Kauertz, Vorsitzender von Wildtierschutz Deutschland, bestätigte im Gespräch mit dieser Zeitung, am 7. März Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Bayreuth gestellt zu haben. Der Grund:  Verstoß gegen Paragraf 22 (4) Bundesjagdgesetz. Darin heißt es: "In den Setz- und Brutzeiten dürfen bis zum Selbstständigwerden der Jungtiere die für die Aufzucht notwendigen Elterntiere, auch die von Wild ohne Schonzeit, nicht bejagt werden." Der Jäger habe jedoch am 2. März und in den Tagen danach mindestens zwei Kastenfallen, die für den Fang von Füchsen, Katzen, Dachsen und kleineren Wildtieren geeignet seien, aufgestellt. Die Fallen seien so gestellt worden, dass der Schließmechanismus von einem Tier ausgelöst werden könnte. Nach Kauertz bekommen die ersten Füchse bereits im Februar Nachwuchs, ab März werde allgemein eine Setzzeit für Füchse angenommen. Neben der Fähe, dem weiblichen Fuchs, komme für die Aufzucht von Jungtieren auch der Fuchsrüde in Frage.

Wildtierschützer stellen prinzipiell anzeigen

Wer gegen das Jagdverbot verstoße, könne mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder einer Geldstrafe bestraft werden, erläutert Kauertz. Handle es sich um eine Fahrlässigkeit, drohe eine Strafe bis zu einem Jahr oder eine Geldstrafe. „Wir lehnen Fangjagd grundsätzlich ab", sagt Kauertz. Die Wildtierschutz-Organisation stelle prinzipiell Anzeige, wenn ihr Fälle gemeldet würden, die strafbar sein könnten.

Jäger führen als Grund für das Verwenden von Fallen an, dass sie zum Schutz des Niederwilds dienen. Denn der Fuchs ernährt sich von Mäusen, Wildkaninchen, Vögeln und Jungwild. Natürliche Feinde habe er fast keine mehr.  Krankheiten wie Räude, Tollwut und Bandwurm können auch dem Menschen gefährlich werden. Daher halten Jäger die Kontrolle der Fuchsbestände zum Schutz von Bodenbrütern und Niederwildarten wie Fasan, Feldhase und Rebhuhn für eine wichtige Aufgabe.

Kauertz kann mit diesen Argumenten wenig anfangen. Wenn Füchse intensiv bejagt würden, kompensierten sie das durch mehr Nachwuchs, sagt er. „Die Jagd ist für viele reiner Freizeitspaß. Alles andere ist Augenwischerei gegenüber einer kritischer werdenden Bevölkerung. Weil man das Töten von Tieren irgendwie begründen muss.“ Denn im Tierschutzgesetz steht: „Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.“

Egbert Urbach, Leiter der Landesjagdschule des Bayerischen Jagdverbands in Feldkirchen, hält es für richtig, in Aufzuchtzeiten keine Fallen zu stellen. "Die Ausnahme sind Jungfüchse. Es ist erlaubt, sie in Drahtgitterfallen am Fuchsbau zu fangen", sagt Urbach. So eine Lebendfalle sei allerdings alle zwei Studnen zu kontrollieren. "Sie jetzt noch zu verwenden, wäre Unsinn." In Bayern benötigt man neben dem Jagdschein für das Fallenstellen eine Zusatzausbildung. Die Fangjagd ist in Bayern nur mit Fallen erlaubt, die unversehrt fangen (Lebendfangfallen) oder die sofort zuverlässig töten (Totfangfallen). Für Fangeisen gelten besondere Vorschriften: Sie dürfen auf keinen Fall Menschen, geschützte Tiere oder Haustiere gefährden (Art.29a, Bayerisches Jagdgesetz).

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