Die Strafkammer befand den 94-Jährigen für schuldig, 1944 im Konzentrationslager Auschwitz Beihilfe zum Mord in mindestens 300.000 Fällen geleistet zu haben. Gröning muss die Kosten des Verfahrens und die Auslagen für die Nebenklage tragen.
Früherer SS-Mann Gröning zu vier Jahren Haft verurteilt
Redaktion 15.07.2015 - 10:04 Uhr