Wie Spiegel Online am Mittwoch berichtet, fällt die sogenannte Störerhaftung für private Betreiber von offenem WLAN. SPD und CDU haben sich laut Informationen des Nachrichtenmagazins auf einen neuen Gesetzesentwurf zum Telemediengesetz geeinigt. Sehr lang herrschte Stillstand. Zwar gab es einen entsprechenden Gesetzesentwurf mit einer Änderung, den hielten aber selbst Experten für zu starr. Problem war, dass private Anbieter für Gesetzesverstöße Dritter in einem öffentlich zugänglichen WLAN-Netz haften mussten.