Eine Leserin fragt: Wenn man Hausverbot oder Betretungsverbot eines Grundstücks hat, darf man dann einen Brief zustellen, wenn der Briefkasten an der Haus- und nicht an der Gartentür ist?
Frage des Tages Die Sache mit dem Briefkasten
Redaktion 19.07.2017 - 21:05 Uhr