«Kunde», «Kontoinhaber», «Sparer» - wenn's ums Geld geht, bleibt die Formularwelt männlich. Einen Anspruch auf weibliche Formen gibt es nicht, stellte der Bundesgerichtshof (BGH) am Dienstag in Karlsruhe klar. Sparkassen-Kundin Marlies Krämer aus dem saarländischen Sulzbach ist damit vor dem höchsten deutschen Zivilgericht unterlegen. Doch aufgeben will die 80-Jährige deshalb noch lange nicht. «Ich ziehe auf jeden Fall vor das Bundesverfassungsgericht», kündigte sie nach dem Urteil an.