Noch nichts entschieden ist in Seybothenreuth, weiß JU-Kreisvorsitzender Matthias Straub, der dort auch Gemeinderat ist. Straub sagt: „Es ist unser Anspruch als Kreis-JU all die Gemeinden zu versorgen, die Bayern-W-Lan nicht in Anspruch nehmen.“ Und es gibt noch einen weiteren Unterschied des JU-Angebots zum Söder-Angebot: Letzteres arbeitet mit einem Jugendschutzfilter, nicht alle Seiten sind aufrufbar.
Störerhaftung: Die Konfiguration des JU-Angebots über den VPN-Tunnel bedeutet, dass derjenige, der seinen Anschluss zur Verfügung stellt, haftungstechnisch nichts zu befürchten hat, wenn vor seinem Haus jemand zum Beispiel ein Musikstück illegal runterlädt. Das Gleiche gilt auch bei Söders Bayern-WLan.
Die angekündigte Gesetzesänderung, die Anbieter von Hotspots generell haftungsfrei stellen soll, lässt auf sich warten. Die Bundesregierung hat am 5. April den von Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries vorgelegten „Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ beschlossen. Aktuell befindet es sich „im parlamentarischen Verfahren“, so das Ministerium auf Nachfrage. Der Bundestag teilt mit, „der Entwurf befindet sich zur weiteren Beratung im Ausschuss für Wirtschaft und Energie, der für den 26. Juni eine öffentliche Anhörung dazu plant. Wann abschließend darüber beraten werden soll, ist zurzeit noch nicht bekannt“, so Birgit Landskron, Pressesprecherin des Deutschen Bundestages. Das ist alles viel später als geplant. In Kraft treten sollte das Gesetz eigentlich schon vergangenen Herbst.
Info: Wer sich für das Angebot der JU interessiert: E-Mail nach dem 1. Juli an sebastianvoit@me.com