Gab sich auch als Sanitäter aus
Immer wieder hat sich der Angeklagte in der Vergangenheit als Verantwortlicher von Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Security-Firmen ausgegeben und entsprechendes Equipment ergaunert, wurde bei der Verlesung der früheren Urteile gegen ihn klar. So gab er sich beispielsweise in Nürnberg als verantwortlichen Rettungssanitäter des BRK aus und orderte im großen Stil Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Rettungsdienst im Einsatz“, aber auch immer wieder entsprechende Jacken, Einsatzanzüge, Poloshirts, Handschuhe, Feuerwehrstiefel, Taschenlampen und ähnliche Dinge.
Zehn Monate Haft rechtskräftig
In weiteren rechtskräftigen Urteilen ging es außerdem um eine gestohlene EC-Karte, ein erschwindeltes Laptop, um mehrere Schwarzfahrten mit dem Zug und mit dem Taxi, sowie um Schlägereien im Zuge seiner Tätigkeit als Sicherheitskraft beim Auerbacher Diskobus. Bei einer Bindlacher Firma hatte er schon einmal Feuerschutzgegenstände im Gesamtwert von rund 1200 Euro bestellt und nicht bezahlt.
Nun muss der 34-Jährige erneut ins Gefängnis: Das Urteil - zehn Monate Haft – wurde in der Berufungsverhandlung bestätigt. Eine Berufung dagegen hat die zweite Strafkammer des Landgerichts verworfen. Die Richter sahen keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.