Falscher Leutnant muss in Haft

Von Stephan Herbert Fuchs
Symbolfoto: Peter Steffen/dpa Foto: red

„Auf welcher Grundlage soll da noch eine Bewährungsstrafe möglich sein“, sagte Richter Werner Kahler in einer Berufungsverhandlung gegen einen 34-jährigen Mann aus Creußen, der diesmal wegen Betrugs angeklagt war, weil er Security-Bedarf im Wert von 2700 Euro bestellt aber nicht bezahlt hat. Für Aufsehen sorgte im Gerichtssaal vor allem die Verlesung der früheren Urteile gegen den Mann, der neun Vorstrafen hat. Einmal gab er sich als Leutnant der Militärpolizei aus und kommandierte Soldaten der Bundeswehr.

 
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Er war während der Hochwasserkatastrophe in Niederbayern. Damals hat sich der Angeklagte als Leutnant ausgegeben und Soldaten kommandiert, die es nicht wagten, ihm zu widersprechen. Weil er beim Hantieren mit schwerem Gerät einen falschen Befehl gegeben hatte, war es zu einem schweren Unfall gekommen, bei dem einem Soldaten ein Fuß zertrümmert wurde. Diese Köpenickiade war jedoch nur eines von vielen Vergehen, für die der Creußener in der Vergangenheit vor Gericht stand. Er begeht seit vielen Jahren Straftaten, mehrfach musste er schon Gefängnisstrafen verbüßen, die letzte Haftentlassung liegt exakt fünf Jahre zurück.

Bitte um Bewährungsstrafe

Jetzt kämpfte er in einer Berufungsverhandlung darum, für den angeklagten Betrug eine Bewährungsstrafe zu erhalten - in den Jahren 2014 und 2015 hatte er bei verschiedenen Händlern Handschellen, Schlagstöcke, Einsatzstiefel, aber auch Funkgeräte und Headsets bestellt, aber nie bezahlt. Dafür wurde der gelernte Kfz-Mechatroniker im Juni zu zehn Monaten ohne Bewährung verurteilt. „Ich werde den Schaden wieder gut machen, bitte geben sie mir die Chance“, sagte der Angeklagte vor Gericht.

Neun Vorstrafen

Jeder bekomme die Chance auf Bewährung, in Ausnahmefällen sogar beim zweiten Mal, sagte der Vorsitzende Richter Werner Kahler. Bei neun Vorstrafen, darunter mehrjährige Haftstrafen, sehe er dafür jedoch keine Grundlage. Zuletzt saß der Creußener wegen schwerer räuberischer Erpressung und vorsätzlicher Körperverletzung vier Jahre ein.

Der Angeklagte hingegen verwies darauf, dass er bereits einen Teil des Schadens wieder gut gemacht und etwa die Hälfte des Schadens zurückgezahlt habe. Auch wenn es nichts mit dem Betrugsvorwurf zu tun habe, besuche er außerdem freiwillig eine Therapie für Gewaltstraftäter und habe dort in Sachen Problemlösungsstrategien schon Fortschritte erzielt.

Bewährungshilfe: persönliche Situation gleicht Desaster

Im Bericht der Bewährungshilfe klingt dies aber anders: Der Angeklagte lasse kaum Unterstützung seitens des Bewährungshelfers zu. Seine persönliche Situation gleiche einem Desaster und der 34-Jährige falle, wenn überhaupt, dann durch Unzuverlässigkeit auf. Dabei waren die rund 70 000 Euro Schulden noch gar nicht berücksichtigt, die nach Aussage des Angeklagten hauptsächlich aus Mobilfunkverträgen  und Einkäufen von Dingen wie Modellautos stammten. Weil er zuletzt überhaupt nicht mehr klar kam, stehe der Mann mittlerweile auch unter Betreuung, zumindest was Finanzen und Behördengänge angeht.

Gab sich auch als Sanitäter aus

Immer wieder hat sich der Angeklagte in der Vergangenheit als Verantwortlicher von Rettungsdiensten, Feuerwehren oder Security-Firmen ausgegeben und entsprechendes Equipment ergaunert, wurde bei der Verlesung der früheren Urteile gegen ihn klar. So gab er sich beispielsweise in Nürnberg als verantwortlichen Rettungssanitäter des BRK aus und orderte im großen Stil Dachaufsetzer mit der Aufschrift „Rettungsdienst im Einsatz“, aber auch immer wieder entsprechende Jacken, Einsatzanzüge, Poloshirts, Handschuhe, Feuerwehrstiefel, Taschenlampen und ähnliche Dinge.

Zehn Monate Haft rechtskräftig

In weiteren rechtskräftigen Urteilen ging es außerdem um eine gestohlene EC-Karte, ein erschwindeltes Laptop, um mehrere Schwarzfahrten mit dem Zug und mit dem Taxi, sowie um Schlägereien im Zuge seiner Tätigkeit als Sicherheitskraft beim Auerbacher Diskobus. Bei einer Bindlacher Firma hatte er schon einmal Feuerschutzgegenstände im Gesamtwert von rund 1200 Euro bestellt und nicht bezahlt.

Nun muss der 34-Jährige erneut ins Gefängnis: Das Urteil - zehn Monate Haft – wurde in der Berufungsverhandlung bestätigt. Eine Berufung dagegen hat die zweite Strafkammer des Landgerichts verworfen. Die Richter sahen keine Möglichkeit, die Strafe zur Bewährung auszusetzen.

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