4828 neue Verfahren im vergangenen Jahr
Im vergangenen Jahr hat das Bundesverfassungsgericht nach eigenen Angaben seinen Verfahrensbestand um etwa 18 Prozent reduziert. 5352 Verfahren wurden erledigt, 4828 kamen neu hinzu. Das sei weiterhin ein hohes Niveau, heißt es im Jahresbericht 2023.
89 Prozent der Neueingänge seien Verfassungsbeschwerden gewesen. Erfolgreich sind diese selten: Die Erfolgsquote der vergangenen zehn Jahre habe bei 1,66 Prozent gelegen. Im Schnitt dauerten rund acht von zehn Verfahren aller Art seit 2014 den Angaben nach bis zu einem Jahr. Drei Prozent der Verfahren hätten sich über mehr als drei Jahre gezogen.
Von Wahlgesetz bis Schweinehaltung
Seit seiner Gründung 1951 hat das Gericht bis Ende vergangenen Jahres 264.137 Eingänge verzeichnet. Von denen wurden 261.698 erledigt. Zu den größeren Entscheidungen 2023 zählten Urteile zum Haushalt, zur Parteienfinanzierung, zur Wiederholungswahl in Berlin und zur Wiederaufnahme von Strafverfahren zuungunsten Freigesprochener. Im laufenden Jahr soll es laut Harbarth unter anderem um das Bundeswahlgesetz gehen, die Arbeit des Bundesnachrichtendienstes (BND), Gebühren für Polizeieinsätze bei Hochrisikospielen im Profifußball, Schweinehaltung, die Tübinger Verpackungssteuer und das Bafög.