Eines der Videos, das laut Antrag der Staatsanwaltschaft als Beweismittel einbezogen werden soll, zeigt eine Rede, die Höcke im thüringischen Gera gehalten hat. Wegen ihr hatte die Staatsanwaltschaft die zweite Anklage gegen den Politiker erhoben, die nun nicht mehr Teil des Prozesses wird.
Nach Angaben des Gerichts ist davon auszugehen, dass der Fall in Gera zeitnah in einem zweiten Verfahren verhandelt wird. Der Prozess werde voraussichtlich "zu einem Zeitpunkt, der nicht so in weiter Ferne liegt" stattfinden, sagte Kessler-Jensch am Freitag. Höcke wird also auf die Anklagebank des Landgerichts Halle zurückkehren müssen.
Der Prozess gegen den 52-Jährigen wurde Mitte April eröffnet. Es ist der erste dieser Art gegen Höcke. Bei der Landtagswahl am 1. September in Thüringen will der in Nordrhein-Westfalen geborene AfD-Politiker als Spitzenkandidat seiner Partei antreten. Vor Gericht beantwortete er am Freitag Detailfragen zu seinem Lebenslauf - machte unter anderem Angaben zu seinem Werdegang.
In Zukunft wird sich Höcke außerdem wegen weiterer Vorwürfe vor Gericht verantworten müssen. Am Landgericht Mühlhausen wurde eine Anklage gegen ihn wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung zugelassen - Termine für die Verhandlung gibt es dort auch noch nicht.