Halle/Saale - Eine Entscheidung im Fall des fristlos gekündigten Wassersprung-Bundestrainers Lutz Buschkow wird nicht vor April erwartet. Das Arbeitsgericht Halle (Saale) hat diesen Fall erneut vertagt. Die Vorsitzende Richterin Gabriele Firzlaff urteilte am Mittwoch noch nicht darüber, ob die vom Deutschen Schwimm-Verband (DSV) im Oktober 2022 im Zuge eines Missbrauchsfalls ausgesprochene Entlassung rechtens war oder nicht. Grund für die Verschiebung sind weitere Ankündigungen der Streitparteien für Verhandlungen zu möglichen außergerichtlichen Einigungen, auch wegen neuer arbeitsrechtlicher Erkenntnisse. Sollte es keine außergerichtliche Einigung geben, legte das Arbeitsgericht fest, dass die Parteien bis zum 3. April ein Ergebnis ihrer Gespräche vorlegen müssen. Anschließend wird ein Verkündungstermin bekannt gegeben. Bei diesem kann es ein Urteil geben, jedoch können auch weitere Verhandlungstage anberaumt werden.