Voraussetzung ist aber ein hohes Übertragungsrisiko für Infektionskrankheiten wie HIV, urteilte der Europäische Gerichtshof am Mittwoch in Luxemburg (Rechtssache C-528/13). Zudem müsse klar sein, dass es keine echte Alternative für ein Spendeverbot gebe. Dies könnten wirksame Testmethoden für Blutspenden oder eine genaue Befragung des Spenders zu riskantem Sexualverhalten sein. Diese Details muss nun das für den Einzelfall zuständige Gericht im französischen Straßburg klären. Auch in Deutschland sind Schwule dauerhaft von der Blutspende ausgeschlossen.
EU-Urteil: Blutspende-Verbot für Schwule kann rechtens sein
Redaktion 29.04.2015 - 11:18 Uhr