Die EU-Kommission hat entgegen anderslautender Medienberichte keine Pläne, Deutschland wegen des Gesetzentwurfs zur Vorratsdatenspeicherung zu verklagen. Es sei eine nationale Entscheidung, ob ein EU-Staat Vorgaben für die Speicherung von Telekommunikationsdaten der Bürger erlasse, teilte die EU-Behörde am Mittwoch mit: „Wir sind weder gegen noch für die Einführung nationaler Gesetze für die Vorratsdatenspeicherung.“ Nach Ansicht der EU-Kommission handelt es sich um ein sehr heikles, häufig ideologisch diskutiertes Thema. Die EU-Kommission wolle sich in diese Debatten nicht verwickeln lassen.