Es bleibt vorerst bei zwei Angeklagten: Verfahrenseinstellung gegen mitangeklagten Prokuristen kommt nicht zustande NKD-Prozess: Razzia früh morgens in Bindlach

Von Manfred Scherer
Die angestrebte Verfahrenseinstellung gegen den Mitangeklagten ehemaligen NKD-Prokuristen Uwe K. ist vorerst nicht zustande gekommen.Foto: Ritter Foto: red

Der von Überraschungen geprägte Prozess um die Millionen-Untreue beim Bindlacher Textildiscounter NKD ist um eine Wendung reicher: Die für diesen Donnerstag erwartete vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen den Mitangeklagten ehemaligen NKD-Prokuristen Uwe K. aus Bindlach liegt auf Eis. Statt seiner Entlassung aus dem Prozess gegen eine Geldbuße zuzustimmen, schickte die Anklagebehörde dem 47-Jährigen die Kripo ins Haus. 

 
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Wie berichtet, hatte der Vorsitzende der 3. Strafkammer nach nunmehr achtmonatiger Verhandlungsdauer und 35 Prozesstagen vor einer Woche angeregt, das Verfahren gegen den 47-jährigen Uwe K. wegen geringer Schuld einzustellen. Die Staatsanwälte Peter Glocker und Uwe Demuth hatten da noch eine solche Zustimmung signalisiert. Doch es kam anders: Kripo-Ermittler nahmen am Donnerstagmorgen bei Uwe K. in Bindlach Unterlagen mit.

Johannes Zimmermann, einer von Uwe K.'s Verteidigern, bestätigte dies und erklärte auf Anfrage weiter, dass sein Mandant die Unterlagen freiwillig herausgerückt habe. Zimmermann und sein Mitverteidiger Andreas von Dahlen prüfen nun, was genau der Anlass für die Durchsuchung bei Uwe K. war, und ob ihr Mandant möglicherweise bei der Anklagebehörde fälschlicherweise angeschwärzt wurde.

Diente die Durchsuchung bei Uwe K. nur zur Feststellung seines Einkommens, weil sich Verteidigung und Staatsanwaltschaft vielleicht uneins über die Höhe der Geldbuße waren? Oder war die Kripo-Aktion Teil der Geldwäscheermittlungen, die parallel zum Untreue-Prozess laufen? Eine Anfrage dieser Zeitung bei der Staatsanwaltschaft zu genaueren Hintergründen blieb erfolglos - der Leitende Oberstaatsanwalt Gerhard Schmitt war am Donnerstag nicht erreichbar.

Die Geldwäscheermittlungen sollen aufklären, wohin die 3,7 Millionen Euro verschwunden sind, die der Hauptangeklagte, der ehemalige NKD-Geschäftsführer Michael Krause, in Zusammenarbeit mit einem Jugendfreund veruntreut haben soll. Der Jugendfreund soll dafür extra ein schwer durchschaubares Firmengeflecht um die Beratungsfirma Zarando in Zypern herum geflochten haben. Auf die Konten der Zarando sollen die 3,7 Millionen transferiert worden sein.

Die Geldwäscheermittlungen hatten den ehemaligen Prokuristen Uwe K. entlastet. Während die Finanzermittler Indizien fanden, dass dem Angeklagten Michael Krause über Umwege etwa 1,6 bis 1,8 Millionen aus den NKD-Millionen zugeflossen sein könnten, sagte ein Zeuge der für die Geldwäscheermittlungen zuständigen Kriminalpolizei mit Zentralaufgaben (KPI/Z) in Bayreuth aus, dass die Kontenüberprüfungen und internationalen Rechtshilfeersuchen der KPI/Z den Mitangeklagten Uwe K. entlastet hätten: K. hat demnach aus dem verdächtigen Firmengeflecht kein Geld bekommen.

Umso überraschender nun die Polizeiaktion bei dem Mitangeklagten Uwe K. in Bindlach. Im Prozess erklärte Oberstaatsanwalt Peter Glocker nur, der angestrebten Verfahrenseinstellung könnne im Moment nicht zugestimmt werden: "Es müssen noch einige Dinge abgeklärt werden."

Verteidiger Johannes Zimmermann erklärte weiter, er habe keine Zweifel, dass die angestrebte Einstellung des Verfahrens gegen Uwe K. trotz der plötzlichen Hindernisse erreicht werden könne. Was genau passieren wird und was hinter der Überraschung vom Donnerstagmorgen konkret steckt, dürfte erst in zwei Wochen klar werden. Der nächste Prozesstag im NKD-Prozess ist am 2. Dezember.

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