Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Nürnberg-Fürth verurteilte den 45-Jährigen aber zu vier Jahren Haft wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern in zehn Fällen. "Wir haben keine Tatzeugen", begründete der Vorsitzende Richter den Freispruch.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem 45-Jährigen vorgeworfen, im März 1999 die 27-jährige Arzthelferin erstochen zu haben, um zu verhindern, dass sich seine von ihm sexuell missbrauchte Tochter der 27-Jährigen anvertrauen könnte.