Im Verfahren gegen die Geld-Abholerin einer sogenannten „Enkeltrick-Bande“ hat das Landgericht Hof die Angeklagte zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt. Damit blieb die Kammer noch unter dem Antrag der Verteidigerin Ina Kropp, die zwei Jahre ohne Bewährung beantragt hatte. Staatsanwältin Tanja Merk hatte wegen gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs eine Freiheitsstrafe von vier Jahren gefordert.