Der Gemeinderat in Neuenmarkt setzt weiter auf die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen von Investoren mit Bürgerbeteiligung. Im Dezember des Vorjahres hat das Gremium dazu einen entsprechenden Kriterienkatalog beschlossen, der als Grundstock für die vielen Anträge zur Errichtung von Freiflächen-Anlagen dienen soll, die seit zwei Jahren vermehrt in der Verwaltung eingehen. In der jüngsten Sitzung des Gemeinderates machte das Gremium dann „Nägel mit Köpfen“. Es beschloss die Aufstellung eines vorhabensbezogenen Bebauungsplanes als Sondergebiet „Solarpark Neuenmarkt“.