Im Gegensatz dazu werden Mieter künftig mehr vor hohen Kosten geschützt. Zwar dürfen bis acht Prozent der Kosten bei Heizungserneuerung und -modernisierung umgelegt werden. Die Umlage ist aber gedeckelt: Die Monatskaltmiete darf pro Quadratmeter binnen sechs Jahren um maximal 50 Cent pro Quadratmeter steigen. Darüber hinaus kommt ein weiteres Gesetz ins Spiel, erläuterte Kollmer: das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz. Je schlechter eine Hausfassade gedämmt ist, je älter Heizung oder Fenster sind, desto höher sind die CO2-Kosten. Seit 2023 müssen Vermieter die CO2-Abgabe fürs Heizen mit Erdgas und Öl mit Mietern teilen. Die Beteiligungshöhe sei abhängig vom Energieeffizienzgrad des Hauses und rangiere zwischen null und 90 Prozent der Kosten für C02, erläuterte die Expertin.
Vermieter und Wohnungseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen
„Vermieter und Wohnungseigentümer werden stärker in die Pflicht genommen, um für ein klimafreundliches Heizsystem sowie für eine gute Dämmung zu sorgen“, sagte Kollmer. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) stelle in ihrer Neufassung ab 1. Januar attraktive Fördermittel für Wohn- und Nicht-Wohngebäude in Aussicht. „Hier heißt es, der frühe Vogel fängt den Wurm.“ Ausschlaggebend für die Sanierung seien neben gesetzlichen Rahmenbedingungen auch regenerative Möglichkeiten für Heiz-, Strom – und Wärmestrukturen. Bei der Debatte wurden viele Heizarten angesprochen, die für Eigentümer in Frage kommen: PV-Anlagen, Pellet-Heizung, biogenes Flüssiggas oder Wärmepumpe. Andreas Waibel berichtete über das Fernwärmenetz der Stadtwerke: „Es werden dringend Flächen für den unmittelbaren Ausbau von regenerativen Heizkraftwerken benötigt.“ Interessierte könnten sich gerne melden.
Soweit die Grundlagen. Doch wie überzeuge ich andere Wohnungseigentümer einer WEG? „Ein Hauptproblem bei WEGs kann das Akzeptanzproblem sein. In vielen Fällen ist ein Mehrheitsbeschluss notwendig. Oft gibt es aber nur eine Eigentümerversammlung im Jahr“, griff Manuel Peetz die Problematik unterschiedlicher Interessen und finanzieller Ressourcen auf. Er empfahl, die Eigentümer auf Augenhöhe abzuholen und bei informellen Veranstaltungen Optionen aufzuzeigen. Es sei wichtig, sich einen mit Sanierungen vertrauten Architekten ins Boot zu holen und das Projekt entsprechend zu analysieren. „Jedes Gebäude muss individuell betrachtet werden“, betonte Peetz.
INFO: Individuelle Beratungstermine zum Thema bietet die Stadt am 5. Dezember, 17. Januar, 21. Februar und 13. März an. Anmeldungen unter klimaschutz@stadt.bayreuth.de oder unter 09 21/25 20 20.