Eltern gefordert Trotz des Streiks: Montag ist Unterricht

Schulausfall wegen des Streiks? Nicht in Bayreuth und der Region. Der Unterricht findet auf jeden Fall statt. Foto: picture-alliance/ dpa/Peter Endig

Schulausfall wegen des Streiks? Nicht in Bayreuth und der Region. Allerdings müssen die Eltern die Kinder abmelden, wenn der Nachwuchs nicht zur Schule kommen kann, weil Busse und Bahn nicht fahren.

 
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Der groß angelegte Streik, der am Montag – nach letzten Meldungen vielleicht sogar am Sonntag beginnend – den Verkehr in ganz Deutschland weitgehend lahmlegen soll, hat auch Auswirkungen auf die Schulen. Denn viele Schüler kommen ja gerade bei den weiterführenden Schulen mit dem Bus oder der Bahn morgens zur Schule. Eines aber ist von vorne herein klar: „Am Montag ist Präsenzunterricht“, sagt Martin Richter Schulrat bei den Staatlichen Schulämtern für die Grund- und Mittelschulen in Stadt und Landkreis Bayreuth auf Nachfrage des Kuriers.

Schulleitung entscheidet

Die Pressemitteilung des Landratsamtes von Freitagmittag hatte folgendermaßen gelautet: „Sollten sehr viele Schülerinnen und Schüler einer Grund- und Mittelschule vom Generalstreik betroffen sein und auch nicht mittels anderer Beförderungsmöglichkeiten die Schule erreichen können, so entscheidet jeweils die Schulleitung über die Umstellung von Präsenzunterricht auf Distanzunterricht. Das Einvernehmen mit der Schulaufsicht wird in diesem Fall grundsätzlich gegeben. Die Staatlichen Schulämter weisen darauf hin, dass eine Notbetreuung für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen eins bis sechs sowie die rechtzeitige Info aller Schülerinnen und Schüler, Eltern und Erziehungsberechtigten sichergestellt werden muss.“

Kurzfristig wäre schwer umsetzbar

Martin Richter sagt dazu, dass die Schulleitungen das „nach Möglichkeit bereits am Freitag festgelegt haben“, wie mit dem Streik und der Beförderungs-Problematik umzugehen sei, damit es nicht erst am Montagmorgen zu kurzfristigen Mitteilungen kommen müsse. „Das wäre schon sehr schwer umsetzbar“, sagt Richter.

Grundschüler eher nicht betroffen

Der Schulrat geht davon aus, dass von dem angekündigten Streik eher nicht die Grundschüler betroffen sein werden. „Da haben wir ja Sprengelpflicht, das bedeutet, dass die Grundschüler die Schulen fußläufig erreichen können sollten. In aller Regel zumindest. In der Stadt sollten auf jeden Fall der allergrößte Teil der Kinder kommen können.“

Eltern müssen die Kinder abmelden

Bei den weiterführenden Schulen könnte es da schon enger aussehen. Denn „gerade in ländlichen Regionen“ seien selbstverständlich viele Schüler auf den Bus oder die Bahn angewiesen. Sollte sich hier abzeichnen, dass sie nicht mit privaten Busunternehmen, die nicht am Streik teilnehmen, zur Schule kommen, gelte für diese Schüler: „Hier ist die Informationspflicht der Eltern gefordert“, sagt Richter. „Die Eltern müssen die Kinder und Jugendlichen rechtzeitig von der Schule befreien – also die Schule darüber informieren. Dann gelten sie als entschuldigt.“

Distanzunterricht für alle, die nicht kommen können

An allen Schulen werde man für diejenigen, die nicht kommen können, für diesen Tag – wie während der Pandemie – das Modell des Distanzunterrichts auspacken. Gegebenenfalls könne man hier dann die Kräfte bündeln, falls doch eine größere Anzahl an Schülern bei der einen oder andere Schule nicht kommen könne: Die Lehrer könnten sich aufteilen – die einen machen normalen Unterricht, die anderen Distanzunterricht.

Lehrproben finden statt

Für solche Fälle müssten dann zum Beispiel „Leistungsnachweise verschoben werden“ – vielleicht zur Freude der Schüler. Was nicht einfach so ausfallen könne, weil eng getaktet und auch mit mehreren Personen verbunden, deren Termine koordiniert werden müssen: „Lehrproben, die geplant sind, müssen auch am Montag stattfinden“, sagt Richter, der anfügt, dass das Beispiel Schule zeige, dass ein so groß angelegter Streik „durchaus die gesamte Gesellschaft trifft“.

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