„Ich gehe davon aus, dass der Netto-Täter von Untersteinach meine DNA irgendwo aufgenommen und weitergetragen hat“, sagte er. Auch im Zuge der polizeilichen Ermittlungen könne eine Spurenübertragung denkbar sein, zumal schon 20 Nanogramm Zellmaterial ausreichen, um zu einem Ergebnis zu kommen.
Für den Kommissar von der Spurenermittlung in Bayreuth war die Sache allerdings nicht so kompliziert. „Wenn ich mich nicht in einem Gebäude befunden habe, dürfte man normalerweise auch keine DNA von mir dort finden“, sagte er.
Für ausgeschlossen hielt er es, dass die Polizei DNA von irgendjemand mitbringt. Jede Kripo besitze eigene Spurensicherungskoffer, für jeden Tatort würden eigene Handschuhe verwendet.
Die beiden Sachverständigen, die zum Prozess geladen waren, wollten dagegen eine Sekundärübertragung grundsätzlich nicht ausschließen. Grundsätzlich könne sich DNA über Jahre hinweg an einem Ort halten, sagte eine Biologin vom Rechtsmedizinischen Institut der Universität Erlangen. Freilich werde eine solche Spur durch Umwelteinflüsse oder Reinigungsmaßnahmen beeinträchtigt, doch überdauern könne sie schon einige Jahre, sogar im Außenbereich. Die Sachverständige sagte aber auch, dass Spuren aus Untersteinach dem Angeklagten zuzuordnen seien.
Zum gleichen Ergebnis kam eine weitere Sachverständige für forensische Spuren, die eigens von einem Institut in Köln angereist war. Sie sagte aus, dass es zwei Spuren gebe, die eindeutig vom Angeklagten stammen müssen. Bei allen anderen Spuren sei eine gesicherte Zuordnung nicht möglich. DNA-Spuren könnten zwar Jahre überdauern, allerdings sei dann auch meisten kein vollständiges Profil mehr erhalten. Die Verhandlung wird fortgesetzt.