Dermaßen viele Überstunden warfen Fragen auf, schnell war von Ausbeutung die Rede. In der Kälteanlagenbranche, so argumentierte der Chef, sei nun mal Arbeit auch am Wochenende und nachts notwendig. Natürlich müssen Lehrlinge ihren Beruf durch und durch kennenlernen, dazu gehört auch der Druck, eine Baustelle termingerecht fertigstellen zu müssen. Aber sind dafür regelmäßig durchschnittlich fünf Überstunden pro Arbeitswoche notwendig? Die Frage steht im Raum. Doch beim Rechtsstreit ging es nicht um die Rechtmäßigkeit von Überstunden, sondern um deren Bezahlung. Hier sprach das Landesarbeitsgericht dem jungen Mann jüngst 3200 Euro zu. Beim Arbeitsgericht in Bayreuth sind noch Klagen anhängig, dabei geht es um die weitere Bezahlung von Überstunden, um einzelne, strittige Urlaubstage und um gut 40 Euro für an den Arbeitgeber zurückgegebene Arbeitsschuhe. Die Klägerseite lässt nicht mit sich reden, zeigt keinerlei Kompromissbereitschaft. Während sich der Chef die Zeit nahm, war der frühere Lehrling, der die Sachverhalte am besten aufklären könnte, zur Verhandlung gar nicht erschienen.


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